Gagenliste Deutscher Sprecher*innen

Verwertung

Die Veröffentlichung der Aufnahme

TV
Internet

Zur Unterscheidung der beiden Varianten gilt grundsätzlich: bezahlt der Kunde für die Schaltung seines Spots im Internet, entspricht dies der hier genannten Kategorie „Internet Spot 1“. Diese Überlegung beantwortet auch die Frage, ob die Nutzungs- rechte für Österreich und/oder Schweiz erworben werden müssen.

Wird eine eigene Seite für das Produkt geschaffen, entspricht dies ebenfalls der hier genannten Kategorie „Internet Spot 1“. Beispiel: www.[hauptseite].de mit direkt startendem Spot. In einer Unterseite angelegt (z.B. www.[hauptseite].de/Keksriegel.html) entspricht dies der Kategorie „Internet Spot 2“. Der Erwerb der Rechte für mehrere Länder wäre bei diesem Beispiel nicht nötig.

 

YouTube- oder Vimeo-Verlinkung

 

Ein Vorschalt- bzw. Unterbrechungsspot (PreRoll, MidRoll, PostRoll) wird nach der von uns durchgeführten Markterhebung regelmäßig entsprechend der Kategorie „Internet Spot 1“ vergütet.
Im Einzelfall kann geprüft werden, ob ein Video nur bei YouTube/Vimeo o.ä. gehostet wird. In solchen Fällen wird in der Praxis regelmäßig entsprechend der Kategorie „Internet Spot 2“ vergütet.“

 

Individualisierte Spots im Internet

 

Darunter versteht man die Möglichkeit, einen TV- oder Internetspot zusätzlich mit firmeninternen Abbindern (im Bild!) zu versehen, um ihn dann z.B. an Kunden als Link zu verschicken („Ihr TUI-Büro in der Musterstraße 1, in Musterstadt!“). Quasi wie eine Allonge, nur ohne vorhersehbare Anzahl. Diese Möglichkeit wird mit weiteren 100% gemäß des Einzugsgebietes vergütet, zusätzlich zur Internetverwertung.
Kino

Kino
Funk
POS | Messe | Moodfilm
Weitere Formate...

Webvideo / Industriefilm (unpaid media)

E-Learning
Hörbuch
Telefonansagen

Ohne werbliche Inhalte
1 Telefonanlage
Maximale Länge pro Modul 30 Sek.
zeitl. unbegrenzt

TTS - Text-To-Speech Systeme

TTS ist ein sehr komplexes Thema und unsere Durchschnittspreise dienen insofern nur dem Aufzeigen der historischen Entwicklung. Viele Sprecherinnen und Sprecher ziehen sich deshalb hierfür frühzeitig professionelle Hilfe hinzu.

Textlängen

Eine kleine Rechenhilfe, um geschriebenen Text in gesprochene Textlänge umzurechnen, ist folgende Formel:

900 Zeichen inkl. Leerzeichen = ca. 1 Minute gesprochener Text.

Wichtig dabei: lange Zahlen, z.B. 1938 (neunzehnhundertachtunddreißig) sollten zwar als Ziffern geschrieben, aber als „Wort“, und Abkürzungen wie „z.B. (zum Beispiel)“, ausgeschrieben berücksichtigt werden werden

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Durchschnittspreise zufällig befragter Sprecher*innen aus den Jahren vor 2019. Die ermittelten Durchschnittspreise wurden aus einer hinreichend großen Menge einzelner Preiseangaben ermittelt und lassen keinerlei Rückschlüsse auf individuelle Preise zu. Sie sind auch nicht als Preisempfehlungen oder ähnliches zu verstehen.

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